Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 12.03.1982

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.04.1982 - Ws 208/82   

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https://dejure.org/1982,1554
OLG Nürnberg, 05.04.1982 - Ws 208/82 (https://dejure.org/1982,1554)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.04.1982 - Ws 208/82 (https://dejure.org/1982,1554)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. April 1982 - Ws 208/82 (https://dejure.org/1982,1554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 1045
  • NStZ 1982, 399 (Ls.)
  • ZfStrVo 1982, 309
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.06.1981 - 7 Vollz (Ws) 26/81
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.1982 - Ws 208/82
    Die Ansicht, daß bei Taten mit besonders hohem Unrechts- und Schuldgehalt, die eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe nach sich ziehen, der Sühnegedanken auch bei der Entscheidung über resozialisierende Behandlungsmaßnahmen berücksichtigungsfähig ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls wiederholt vertreten worden (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschluß v. 12.7.1981 - 7 Vollz (Ws) 26/81).
  • OLG Nürnberg, 23.01.1981 - Ws 986/80
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.1982 - Ws 208/82
    Daß der Gefangene eine zahnärztliche Tätigkeit, sei es alleinverantwortlich oder auch nur als Assistent des amtlich bestellten Anstaltsarztes bei der ärztlichen Betreuung der Insassen der Vollzugsanstalt nicht zugewiesen werden kann, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 23.1.1981 - Ws 986/80, NStZ 1981, 200 dargelegt.
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/05

    Gewährung von Vollzugslockerungen durch Justizvollzugsanstalt; Reichweite der

    Dies entspricht der einhellig vertretenen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, ZfStrVO 1979, S. 63; OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 399; OLG Frankfurt, NStZ 1983, S. 381; Mey, in: Schwind/Böhm, Kommentar zum StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 7, Rn. 4; Arloth in Arloth/Lückemann, Kommentar zum StVollzG, 2004, § 7, Rn. 3; Callies/Müller-Dietz, Kommentar zum StVollzG, 10. Aufl., § 7, Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/04

    Vollzugsplan: Selbstbindung der Vollzugsbehörde bei Aufstellung und

    Dies entspricht der einhellig vertretenen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Hamm, ZfStrVO 1979, S. 63; OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 399; OLG Frankfurt, NStZ 1983, S. 381; Mey, in: Schwind/Böhm, Kommentar zum StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 7, Rn. 4; Arloth in Arloth/Lückemann, Kommentar zum StVollzG, 2004, § 7, Rn. 3; Callies/Müller-Dietz, Kommentar zum StVollzG, 10. Aufl., § 7, Rn. 1).
  • OLG Hamm, 13.08.1984 - 1 Vollz (Ws) 79/84
    Erst aufgrund der gemäß § 6 StVollzG durchgeführten Behandlungsuntersuchung wird der Vollzugsplan erstellt (§ 7 Abs. 1 ), dessen Mindestinhalt durch § 7 Abs. 2 StVollzG vorgeschrieben ist, und auf dessen Aufstellung, schriftliche Festlegung und Überprüfung, nicht aber auf dessen schriftlicher Aushändigung der Gefangene einen Anspruch hat (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 28.04.1978, 1 Vollz (Ws) 44/77; OLG Nürnberg, Beschl. v. 05.04.1982 - Ws 208/82 in ZfStrVo 1982, 308; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.02.1980 - 3 Ws 318/79 in ZfStrVo 1980, 184).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.03.1982 - 3 Ws 140/82 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2145
OLG Frankfurt, 12.03.1982 - 3 Ws 140/82 (StVollz) (https://dejure.org/1982,2145)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.1982 - 3 Ws 140/82 (StVollz) (https://dejure.org/1982,2145)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 1982 - 3 Ws 140/82 (StVollz) (https://dejure.org/1982,2145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 349
  • ZfStrVo 1982, 309
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.1982 - 3 Ws 140/82
    »Versagt die Vollzugsbehörde die Gewährung von Regelurlaub, so hat die Strafvollstreckungskammer nur zu prüfen, ob die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (im Anschluß an BGH, NStZ 1982, 173 ).«.

    Der Hessische Minister der Justiz beruft sich insoweit auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (Vs) 32/81 -.

    Im Hinblick auf den von dem Rechtsbeschwerdeführer zitierten Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (Vs) 32/81 - ist die Nachprüfung der Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten.

  • OLG Hamm, 09.11.2023 - 1 Vollz 356/23

    Erledigung; Besitzes und Nutzung eigener elektronischer Geräte im Maßregelvollzug

    Würden solche Gründe im Nachhinein im gerichtlichen Verfahren noch geltend gemacht werden können, würde möglicherweise sich nicht nur der Charakter der ursprünglichen Entschließung im gerichtlichen Verfahren ändern; es würde auch das Ergebnis einer neuen Abwägung mit neuen Faktoren an die Stelle der beantragten Abwägung gesetzt (OLG Koblenz NStZ 1981, 495; OLG Frankfurt ZfStrVo 1982, 309; NStZ 1982, 349; ZfStrVo 1987, 111; OLG Stuttgart ZfStrVo 2002, 56; OLG Zweibrücken, Beschl. vom 12.5.2017 - 1 Ws 235/16 Vollz = FS 2018, 86; vgl. auch OLG Koblenz ZfStrVo 1982, 123; OLG Frankfurt NStZ 1986, 240; OLG Hamm StV 1997, 32; Laubenthalt in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Auflage § 115 Rn. 4f).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83
    Dazu gehört eine Schilderung der Persönlichkeit und der Entwicklung des Antragstellers bis zur Tat, eine - zumindest zusammengefaßte - Mitteilung der Art und Weise und der Motive der Tatbegehung und vor allem eine Schilderung der Entwicklung und des Verhaltens des Antragstellers im gesamten bisherigen Vollzug, so auch die Würdigung der bisher absolvierten Vollzugslockerungen (vgl. hierzu OLG Frankfurt ZfStrVo 1982, 309).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht, soweit ersichtlich, Einigkeit darüber, daß eine umfassende Darstellung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte wegen der Vielzahl der von den Vollzugsbehörden zu treffenden Urlaubsentscheidungen nicht verlangt werden kann (OLG Karlsruhe ZfStrVo SH 1978, 9; Beschluß v. 31.10.1978 - 1 Ws 338/78 - OLG Frankfurt/M. NStZ 1983, 93 ; ZfStrVo 1982, 309 = NStZ 1982, 349 ; OLG München ZfStrVo 1979, 63 und ZfStrVo SH 1979, 25; OLG Nürnberg ZfStrVo 1980, 122; OLG Koblenz Beschluß v. 10.10.1981 - 2 Vollz (Ws) 27/81-).

  • OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 Vollz (Ws) 142/82
    Der an sich zutreffende Ausgangspunkt der Strafvollstreckungskammer, daß Ermessensentscheidungen der Vollzugsbehörden dem Gericht die Überprüfung ermöglichen müssen, ob von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen und ob der richtige Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt ist und ob die Behörde dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. BGH NStZ 1982, 173 ; OLG Frankfurt/M.NStZ 1982, 349 ), trifft indessen den vorliegenden Fall nicht.

    Der hier vertretenen Ansicht des Senats steht nicht die Entscheidung des OLG Frankfurt/M. (ZfStrVo 1982, 309) entgegen, wonach die Feststellungen der Vollzugsbehörde nur dann eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung der Frage bildet, ob der beantragte Urlaub wegen Flucht- oder Mißbrauchsgefahr abgelehnt werden durfte, wenn die für und gegen eine Fluchtgefahr sprechenden Umstände umfassend dargestellt und gegeneinander abgewogen werden.

  • OLG Nürnberg, 06.09.1983 - Ws 628/83

    Anstalt; Gefährdung der Sicherheit ; Gefährdung der Ordnung; Besuche ehemaliger

    Der Senat ist auf bloße Rechtskontrolle beschränkt; ihm ist - abgesehen vom Fall der Verfahrensrüge - eine Nachprüfung in tatsächlicher Hinsicht und damit eine Beweisaufnahme verwehrt (OLG Frankfurt NStZ 1982, 349 = ZfStrVo 1982, 309: Schwind/Böhm, StVollzG , § 119 Rdn. 1; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 3. Aufl., § 119 Rdn. 2).
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